Kartellamt prüft Exklusiv-Vermarktung der Olympiaverbände.

Bundeskartellamt prüft die olympischen Regeln zur Sponsorenvermarktung. Das Verfahren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund soll prüfen, ob die IOC-Regel Nummer 40 legal ist - danach dürfen sich Sportler während Olympischer Spiele nicht individuell sponsern lassen. Die Verbände dürfen in dieser Zeit exklusiv vermarkten, dieses Recht sichert eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen.
spiegel.de

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