Kartellamt: Rheinische Post Mediengruppe darf Bonner “General-Anzeiger” übernehmen.

Rheinische Post Mediengruppe darf alle Anteile am Bonner "General-Anzeiger" ohne Auflagen übernehmen. Das Bundeskartellamt sehe keinen direkten Wettbewerb, da sich das Verbreitungsgebiet nicht mit dem der "Rheinischen Post" überschneide. Die Rheinische Post Mediengruppe hatte Ende April den Kauf der Bonner Zeitungsdruckerei und der Verlagsanstalt Neusser angekündigt.
horizont.net, turi2.de (Background)