Kartellamt scheitert gegen Facebook: Daten-Zusammenführung weiter erlaubt.


Klatsche für Kartellis: Facebook gewinnt gegen das Bundeskartellamt – und darf weiter Daten seiner Dienste und von Websites ohne explizite Zustimmung der Nutzer zusammenführen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Zweifel an der Argumentation des Kartellamtes. Es sieht "keinen relevanten Wettbewerbsschaden und auch keine wettbewerbliche Fehlentwicklung", wenn Facebook die Daten von Instagram und WhatsApp mit dem Facebook-Konto verknüpft.

Die Richter nehmen die Argumentation des Kartellamts aus dem Februar auf 37 Seiten auseinander. Kartellrechts-Experte Rupprecht Podszun wertet die Entscheidung als "harten Schlag" für das Amt. Das Verfahren erfahre weltweite Aufmerksamkeit. Nun versucht das Kartellamt, per Eilverfahren gegen die Entscheidung vorzugehen – doch womöglich fehlen der Behörde schlicht die nötigen Befugnisse für die digitale Welt.
handelsblatt.com (Paid), turi2.de (Background)