Kartellwächter untersuchen Kooperation von Amazon und Markenherstellern.


Revier-Markierung: Das Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren gegen Amazon eingeleitet, berichtet die "FAZ". Dabei will die Behörde herausfinden, "ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zu Lasten von Dritthändlern kooperiert", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Zeitung. Amazon bietet Marken, die den Online-Händler direkt beliefern, die Möglichkeit, Dritthändler vom Verkauf dieser Produkte auf dem deutschen Amazon-Marktplatz auszuschließen. Prominentestes Beispiel ist Apple: Seit Anfang 2019 ist der Verkauf von Apple-Produkten nur autorisierten Händlern und Amazon selbst erlaubt. Zwar seien solche "Brandgating"-Vereinbarungen zum Schutz vor Produkt­piraterie "grund­sätzlich als berechtigt" anzuerkennen, sagt Mundt. Um kartell­rechts­konform zu sein, müssten sie aber "das Gebot der Verhältnis­mäßigkeit wahren und dürfen nicht zu einer Aus­schaltung des Wettbewerbs führen".

Amazon will im Verfahren "vollumfänglich mit den zuständigen deutschen Behörden" kooperieren, sagt ein Sprecher. Ziel sei es, den Kund*innen die "breiteste Produktauswahl" anzubieten, dabei aber ein "vertrauensvolles Einkaufserlebnis" zu bewahren" und die Plattform "vor unrechtmäßigen Waren" zu schützen. In einem anderen Verfahren prüfen die Kartell­wächter derzeit, ob Amazon Dritthändler wieder dazu bewegen will, ihre Waren nirgendwo sonst günstiger anzubieten als auf Amazons Marketplace. Klauseln für eine solche Preisparität hatte Amazon auf Druck des Kartellamtes zuvor abgeschafft. (Foto: Christoph Schmidt/ dpa / Picture Alliance)
"FAZ" S. 17 (Paid), handelsblatt.com (Paid)