Klage zurückgewiesen: Schröder hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag.

Zimmer frei: Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro und Mitarbeitende im Bundes­tag, entscheidet das Verwaltungs­gericht Berlin. Schröder hatte gegen die Bundes­republik geklagt, nachdem diese ihm letztes Jahr seine Sonder­rechte entzogen hatte. Die offizielle Begründung lautet, dass der Altkanzler keine Verpflichtungen mehr im Zusammen­hang mit seiner früheren Tätigkeit wahrnehme. Seine Kumpelei mit Putin, die inoffiziell zum Rauswurf geführt hatte, spielte vor Gericht keine Rolle.
faz.net, turi2.de (Background)