Zimmer frei: Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro und Mitarbeitende im Bundestag, entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin. Schröder hatte gegen die Bundesrepublik geklagt, nachdem diese ihm letztes Jahr seine Sonderrechte entzogen hatte. Die offizielle Begründung lautet, dass der Altkanzler keine Verpflichtungen mehr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahrnehme. Seine Kumpelei mit Putin, die inoffiziell zum Rauswurf geführt hatte, spielte vor Gericht keine Rolle.
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