Klarnamenzwang bei Facebook ist legal.

Facebook fb-logo-neuFacebook darf weiterhin auf Klarnamen seiner Nutzer bestehen, urteilt das Oberverwaltungsgericht Hamburg. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte sich beschwert. Laut Gericht ist offen, ob die EU-Datenschutzregeln es einer Behörde eines Landes erlauben, gegen eine Firma in einem anderen Land vorzugehen. Für die Datenverarbeitung Facebooks in der EU ist die irische Tochter zuständig. Die Facebook Germany GmbH befasse sich vor allem mit Werbung, so das Gericht.
spiegel.de

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