Klick-Tipp: "Clap" veröffentlicht einen Brief des Bundeswirtschaftsministeriums an die Verlegerverbände BDZV, VDZ, VDL und BVDA zum aktuellen Stand der Presseförderung. In dem Schrieb vom 1. März 2021 nennt das Ministerium eine Reihe von Beispielen, die als förderfähig gelten, darunter Ausgaben für Marketing in sozialen Netzwerken und Ausgaben zur Neugestaltung von Printprodukten. Von der Förderung ausgeschlossen sei hingegen u.a. die Anschaffung MS Office oder Adobe Photoshop.
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