Klima-Stiftung MV muss “Bild” und “Welt” Namen von Nord-Stream2-beteiligten nennen.

Transparenz-Stream: Die umstrittene Klimastiftung MV um Stiftungs­vorstand Erwin Sellering muss die Namen der Unternehmen nennen, die am Bau der Gas-Pipeline Nord Stream 2 beteiligt waren, entscheidet das Bundes­verfassungsgericht. "Bild" und "Welt" hatten geklagt, weil die Stiftung bei der Nennung mauert. Das Land­gericht Schwerin und das Ober­landes­gericht in Rostock hatten bereits eine Auskunfts­pflicht der Stiftung fest­gestellt. Eine Beschwerde dagegen hat das Bundes­verfassungsgericht nun abgelehnt.
ndr.de, turi2.de (Background)