Transparenz-Stream: Die umstrittene Klimastiftung MV um Stiftungsvorstand Erwin Sellering muss die Namen der Unternehmen nennen, die am Bau der Gas-Pipeline Nord Stream 2 beteiligt waren, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. "Bild" und "Welt" hatten geklagt, weil die Stiftung bei der Nennung mauert. Das Landgericht Schwerin und das Oberlandesgericht in Rostock hatten bereits eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt. Eine Beschwerde dagegen hat das Bundesverfassungsgericht nun abgelehnt.
ndr.de, turi2.de (Background)