Ein wenig Gewissheit: Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz reformieren, dessen Abschaffung in seiner bisherigen Form die Union gefordert hatte. Dies solle "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" geschehen, heißt es im Koalitionsvertrag, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Wie die Reform konkret aussehen soll und ob die Informationsrechte der Bevölkerung letztlich doch eingeschränkt werden könnten, geht aus dem Vertrag nicht hervor.
Zudem plant die künftige schwarz-rote Bundesregierung die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen, und will wie ihre Vorgängerkoalition Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus schaffen. Im Koalitionsvertrag heißt es, man setze sich "im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein". Weiterhin wollten die Parteien den Aufbau einer europäischen Medienplattform unter Einbeziehung des deutsch-französischen Kulturkanals Arte unterstützen und die gesetzlichen Grundlagen des Auslandssenders Deutsche Welle "zeitgemäß novellieren" und den Sender so stärken.
Bei den privaten Medien soll "von zusätzlichen Werbebeschränkungen" abgesehen werden. Erlöse aus der bei Online-Plattformen geplanten Abgabe sollen dem jeweiligen Medienstandort zugutekommen. "Im Sinne der flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten schaffen wir mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit", heißt es weiter. Eine direkte Presse- oder Vertriebsförderung ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie ein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene.
Dafür soll im Bereich Wettbewerbsrecht das sogenannte Medienkonzentrationsrecht gestärkt und mit den Vorschriften der Länder verzahnt werden. Das im Grundsatz aus den 1990er Jahren stammende Medienkonzentrationsrecht bezieht sich vor allem auf das Fernsehen. Künftig sollen auch "Fusionen von Medienunternehmen mit Anbietern medienrelevanter Infrastruktur" wie digitalen Plattformen geprüft werden.
Für die ÖRR-Reform will die Koalition hier eine "wettbewerbsrechtliche Bereichsausnahme" schaffen, die bislang durch das Kartellrecht ausgeschlossene Zusammenarbeit und Kooperation zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglicht. Auch bei privaten Medienhäusern sollen Kooperationen erleichtert werden. Die terrestrische Rundfunkverbreitung erhält den Status einer kritischen Infrastruktur.
Für Online-Plattformen soll "eine verschärfte Haftung für Inhalte" geprüft werden. "Systematisch eingesetzte manipulative Verbreitungstechniken wie Bots und Fake Accounts müssen verboten werden", heißt es in dem Papier weiter. Dazu soll eng mit der EU zusammengearbeitet und der Digital Services Act "stringent umgesetzt und weiterentwickelt werden".
Der BDZV moniert "die Auslassung wesentlicher medienpolitischer Weichenstellungen" mit Blick auf eine abgelehnte Mehrwertsteuersenkung für Presseprodukte. Zudem fehle es "an einer substanziellen Vision für die Stärkung des unabhängigen Journalismus".(mit Material des KNA-Mediendienstes)
mediendienst.kna.de (€, IFG-Reform), mediendienst.kna.de (€, Journalismus-Abgabe und mehr), presseportal.de
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