Kontaktbeschränkungen bleiben mindestens bis zum 29. Juni aktiv, beschließen Bund und Länder. Verpflichtend bleiben der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen von Masken in Geschäften und dem ÖPNV. Ab 6. Juni dürfen sich bis zu zehn Personen oder zwei Haushalte in der Öffentlichkeit treffen.
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