“Kontext-Wochenzeitung” unterliegt im Rechtsstreit mit AfD-Mitarbeiter.


Ohne Namen: Die Kontext-Wochenzeitung darf einen AfD-Mitarbeiter im Stuttgarter Landtag nicht mehr namentlich nennen, urteilt das Landgericht Mannheim und erlässt eine einstweilige Verfügung. "Kontext" hatte 17.000 Seiten Facebook-Chatprotokolle bekommen, die dem Mann eine rechtsradikale und antisemitische Haltung nahelegen. Der AfD-Mitarbeiter sagt, die Texte seien manipuliert und nicht von ihm. "Kontext" muss den Namen nun aus seinen Beiträgen löschen.

Das Gericht hatte schon im Vorfeld angekündigt, dass die vorgelegten 17.000 Seiten in dem Eilverfahren nicht zu verarbeiten sein. "Kontext"-Anwalt Markus Köhler ist sich sicher: Bei genauerer Beschäftigung mit den Chatprotokollen hätten die Richter keinen Zweifel mehr an der Echtheit der Dokumente gehabt. "Kontext"-Chefredakteurin Susanne Stiefel nennt das Urteil eine "herbe Niederlage für die Pressefreiheit". Jeder Journalist werde jetzt mit der "juristischen Keule" bedroht, wenn er über die AfD berichte. Anwalt Köhler will in Revision gehen.
swr.de, kontextwochenzeitung.de, turi2.de (Background)