Krah vs. Böhmermann: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Unterlassung.


Grund zum Anstoßen: AfD-Politiker Maximilian Krah (rechts) scheitert vor dem Land­gericht Düsseldorf mit einer Unter­lassungs­klage gegen Jan Böhmermann. Krah wollte unterbinden, dass Böhmermann weiter behauptet, er habe auf dem Münchner Oktober­fest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt. Laut Gericht habe Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann dies in seinem Podcast "Fest & Flauschig" gar nicht selbst behauptet hatte, sondern lediglich die Zuschrift eines Hörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht habe. Zudem habe Böhmermann den Podcast schon kurz nach Veröffentlichung aktualisiert.
lto.de, t-online.de

(Fotos: IMAGO / Panama Pictures / Christoph Hardt (Böhmermann), IMAGO / Nordphoto / Hafner (Krah); Montage: turi2)