“Kress Pro” siegt im Millionen-Streit mit Verleger Walterpeter Twer.

Millionen-Streit: Das Medienmagazin "Kress Pro" setzt sich vor Gericht gegen den früheren Verleger der "Rhein-Zeitung" Walterpeter Twer durch. Der Verleger wollte Schadenersatz in Höhe von 1,4 Mio Euro erstreiten, die ihm seiner Auffassung nach durch die Berichterstattung von "Kress Pro" entgangen sein sollten. Das Gericht entschied anders: Es habe "an der nachvollziehbaren Darlegung eines Vermögensschadens" gefehlt, zitiert das Magazin das Landgericht Köln in eigener Sache. "Kress Pro" hatte über den Streit Twers mit einem Tischler über die Erfindung und Vermarktung eines Heizungs-Systems berichtet.
kress.de