Eins leichter machen: Der Telekom-Anbieter 1&1 muss seiner Kundschaft eine leichtere Online-Kündigung ermöglichen und dafür auf seiner Website nachbessern, urteilt das OLG Koblenz. Die Verbraucherzentrale NRW hatte Klage eingereicht. Seit Juli 2022 ist ein Kündigungs-Button bei online abgeschlossenen Laufzeitverträgen Pflicht. Durch die bisherige unübersichtliche Gestaltung stifte 1&1 laut den Richtern Verwirrung und erschwere somit den Zugang zur Kündigung.
presseportal.de via sueddeutsche.de
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