Beherbergungsverbot: Die Bundesländer verständigen sich auf eine einheitliche Regelung, die es Hotels verbietet, Gäste aus inländischen Corona-Riskogebieten aufzunehmen. Eine Ausnahme gilt für Reisende, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das Verbot gilt nicht für Familienbesuche.
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