Landgericht Berlin weist AfD-Antrag gegen “Handelsblatt” ab.


Ungefiltert erlaubt: Die AfD scheitert vor dem Berliner Landgericht mit dem Versuch, dem "Handelsblatt" die Bericht­erstattung über einen Vorwurf des Thüringer SPD-Innen­ministers Georg Maier zu verbieten. Dieser hatte den Verdacht geäußert, AfD-Abgeordnete könnten ihr parlamentarisches Frage­recht im Interesse Russlands zur Aus­leuchtung kritischer Infra­struktur nutzen. Die AfD-Fraktion im Landtag und der Landes­verband Thüringen sahen in dem Bericht darüber eine unzulässige Verdachts­bericht­erstattung. Das Gericht folgt jedoch der Argumentation des Verlags und betont, dass es zum Wesen politischer Berichterstattung gehöre, Äußerungen von Politikern ungefiltert wieder­zugeben, ohne die Grundsätze der Verdachts­bericht­erstattung einhalten zu müssen.
handelsblatt.com