
Ungefiltert erlaubt: Die AfD scheitert vor dem Berliner Landgericht mit dem Versuch, dem "Handelsblatt" die Berichterstattung über einen Vorwurf des Thüringer SPD-Innenministers Georg Maier zu verbieten. Dieser hatte den Verdacht geäußert, AfD-Abgeordnete könnten ihr parlamentarisches Fragerecht im Interesse Russlands zur Ausleuchtung kritischer Infrastruktur nutzen. Die AfD-Fraktion im Landtag und der Landesverband Thüringen sahen in dem Bericht darüber eine unzulässige Verdachtsberichterstattung. Das Gericht folgt jedoch der Argumentation des Verlags und betont, dass es zum Wesen politischer Berichterstattung gehöre, Äußerungen von Politikern ungefiltert wiederzugeben, ohne die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einhalten zu müssen.
handelsblatt.com