Landgericht Dresden weist Böhmermann-Abmahnung gegen sächsischen Imker ab.

Juristischer Bienenstich: Moderator Jan Böhmermann verliert vor dem Landgericht Dresden gegen einen sächsischen Imker, der mit Böhmermanns Konterfei seinen Honig beworben hat. Der Imker sieht darin eine satirische Reaktion auf eine Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" zum Thema Beewashing, in der Böhmermann ihn vorge­führt hat. Böhmermanns Antrag auf Unter­lassung weist das Gericht zurück, er muss auch die Prozess­kosten tragen. Es ist zu erwarten, dass Böhmermanns Anwälte in die nächste Instanz gehen.
bild.de, dwdl.de, mdr.de