
Rabatt-Regeln: Discounter Aldi Süd muss Werbung mit Preissenkungen auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Preis, entscheidet das Landgericht Düsseldorf und beruft sich auf ein Urteil des EuGH. Aldi Süd verliert damit im Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die wegen irreführender Auszeichnung von Preissenkungen geklagt hatte. Im Wiederholungsfall droht dem Discounter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
spiegel.de, turi2.de (Background EuGH)
(Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)