Landgericht Düsseldorf: Aldi Süd verliert im Streit um Preissenkungen.


Rabatt-Regeln: Discounter Aldi Süd muss Werbung mit Preis­senkungen auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Preis, entscheidet das Land­gericht Düsseldorf und beruft sich auf ein Urteil des EuGH. Aldi Süd verliert damit im Rechts­streit gegen die Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg, die wegen irre­führender Auszeichnung von Preis­senkungen geklagt hatte. Im Wieder­holungs­fall droht dem Discounter ein Ordnungs­geld von bis zu 250.000 Euro.
spiegel.de, turi2.de (Background EuGH)

(Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)