Ungebetene Gäste? Die AfD Thüringen muss Redakteure von "taz", "Spiegel", "Welt" und "Bild" zu ihrer Wahlparty am 1. September zulassen, beschließt das Landgericht Erfurt in einer Eilentscheidung. Die betroffenen Medien hatten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, weil sie im Gegensatz zu anderen Medien nicht zugelassen waren. Die AfD hatte u.a. mit Platzmangel argumentiert. Die Partei kann Widerspruch gegen den Beschluss einlegen, was zu einer mündlichen Verhandlung führen würde. Ein darauf folgendes Urteil könnte per Berufung noch vor dem Oberlandesgericht landen.
welt.de, turi2.de (Background)