Landgericht Erfurt: AfD muss klagende Medien zur Wahlparty zulassen.

Ungebetene Gäste? Die AfD Thüringen muss Redakteure von "taz", "Spiegel", "Welt" und "Bild" zu ihrer Wahl­party am 1. September zulassen, beschließt das Land­gericht Erfurt in einer Eil­entscheidung. Die betroffenen Medien hatten einen Antrag auf Erlass einer einst­weiligen Verfügung einge­reicht, weil sie im Gegensatz zu anderen Medien nicht zugelassen waren. Die AfD hatte u.a. mit Platz­mangel argumentiert. Die Partei kann Wider­spruch gegen den Beschluss einlegen, was zu einer mündlichen Verhandlung führen würde. Ein darauf folgendes Urteil könnte per Berufung noch vor dem Ober­landes­gericht landen.
welt.de, turi2.de (Background)