Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen den “Spiegel”.

Spiegel-Schlappe: Das Landgericht Hamburg bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen den "Spiegel". Damit darf das Nachrichtenmagazin einen Teil der Berichterstattung über den Comedian Luke Mockridge weiterhin nicht veröffentlichen. Ende Januar hat der "Spiegel" Teile des Artikels Die Akte Mockridge streichen müssen. Die Zeitschrift hatte das Urteil als "falsch" bezeichnet und angekündigt "notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht" zu ziehen.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)