Streit um Täuschungsvorwurf: Christian Drosten setzt sich gegen Roland Wiesendanger durch.


Bogen überspannt: Der Physiker Roland Wiesendanger darf dem Virologen Christian Drosten keine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit über den Ursprung des Coronavirus vorwerfen, bestätigt das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung vom 14. März. Dem Gericht fehlen "hinreichende Anknüpfungspunkte" für den Vorwurf; der Verweis auf einen offenen Brief von 27 Forscherinnen in der Fachzeitschrift "The Lancet" genüge nicht. Der "Cicero" hatte das Anfang Februar erschienene Interview mit den umstrittenen Aussagen von Wiesendanger nach einer Unterlassungserklärung offline genommen.

Wiesendanger glaubt, Sars-CoV-2 sei durch einen Laborunfall entstanden. Drosten sagt, dass sowohl die Laborthese als auch die eines natürlichen Ursprungs nicht widerlegt oder bewiesen werden könne; vieles spreche aber für letztere Variante. Wiesendangers Anwalt hatte sich in der Verhandlung auf die Meinungsfreiheit berufen: Das in der Bevölkerung "meistbewegende Thema der letzten zwei Jahre" müsse in "maximaler Meinungsfreiheit" diskutiert werden. Wiesendanger hatte im Vorfeld angekündigt, bei einer Niederlage Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einzulegen.
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