Landgericht Hamburg untersagt Verdachtsäußerungen von Business Insider, “Bild” und “stern” über den NDR


Kein Maulkorb: Das Landgericht Hamburg untersagt in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen von Business Insider, "Bild" und "stern" in Bezug auf den NDR. Der "stern" darf seine Behauptungen nicht wiederholen, Journalistinnen hätten einen "Maulkorb" bekommen oder die Senderspitze wolle nicht über das Thema der "Verschickungskinder" berichten. Auch die gegen Landesrundfunkhaus-Chefin Sabine Rossbach erhobenen Vorwürfe der "Vetternwirtschaft" seien als wahrheitswidrig einzustufen. Weder Axel Springer noch Gruner + Jahr hätten "den nötigen Mindestbestand an Beweisen" vorgelegt, urteilt das Gericht und untersagt den Verlagen mittels einstweiliger Verfügungen, die Behauptungen zu wiederholen und zu verbreiten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
presseportal.de, turi2.de (Background Maulkorb), turi2.de (Background Rossbach)