Landgericht Hamburg weist Unterlassungsantrag der Salzburger Festspiele gegen Journalisten ab.


Kein Grund zu klagen: Der Salzburger Fest­spiel­fonds und Inten­dant Markus Hinter­häuser scheitern mit einer Unter­lassungs­klage gegen den Journalisten Axel Brügge­mann vor dem Land­gericht Hamburg in allen sieben Punkten, berichtet Brügge­manns Web­site "Backstage­Classical" in eigener Sache. Das Gericht sieht u.a. die Kritik an Hinter­häusers Umgang mit Kritikern als legitim an. In dreien von ursprüng­lich zehn abge­mahnten Punkten hatte sich Brügge­mann schon vor der Ver­hand­lung zur Unter­lassung bereit­erklärt. Die Salz­burger Fest­spiele haben bereits Beschwerde einge­legt, der Streit geht vor dem Ober­landes­gericht Hamburg weiter.
backstageclassical.com, turi2.de (Klage)

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