Landgericht Köln kippt Freien-Regelung bei DuMont und Heinen.

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Hauptberuflich frei: Das Landgericht Köln hat die Honorarbedingungen für Freie bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft von DuMont und Heinen-Verlag gekippt. Beim gemeinsamen Lokal-Pool von Kölner Stadt-Anzeiger und der Kölnischen Rundschau sollten sich Freie als Nebenberufler einstufen, damit die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie nicht gelten, die die Journalistenverbände DJV und dju mit dem Verlegeverband BDZV ausgehandelt haben.

Die Journalistenverbände reagieren erleichtert: DJV-Chef Michael Konken freut sich, dass der "dreiste Versuch" gescheitert ist, den Status der Freien zu drücken. dju-Chefin Cornelia Haß jubiliert angesichts der "roten Karte" für das "Honorardumping".
djv.de

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