Please don't joyn: Die ARD erzielt im Rechtsstreit mit ProSiebenSat.1 um die Einbettung der ARD-Mediathek bei Joyn einen Etappensieg, berichtet "DWDL". Das Landgericht Köln urteilt, dass die Mediathek als Gesamtangebot geschützt ist und nicht ohne Zustimmung in andere Medienplattformen integriert werden darf. P7S1 sieht das Urteil "positiv", da damit "ein Embedding von Inhalten grundsätzlich zulässig bleibt, solange nicht die gesamte oder wesentliche Teile der Mediathek" eingebunden würden, teilt ein Sprecher mit. Nach Protesten von ARD und ZDF hatte Joyn den "Beta-Test" Anfang März beendet.
dwdl.de, turi2.de (Ende Beta-Test)