Landgericht Köln: Werbung von Online-Umfrage-Startup Civey ist irreführend.

Civey, Berliner Online-Umfrage-Startup, hat irreführend geworben, urteilt das Landgericht Köln und gibt damit einer Klage des Meinungsforschungsinstituts Forsa recht. Es würden z.B. Beweise dafür fehlen, dass Civey eine "Technologieführerschaft" in Anspruch nehme und über die "beste" und "erfolgreichste" Technologie verfüge, an der sich die Branche orientiere. Zudem sei die Behauptung, Civey sei "zuverlässiger als die Konkurrenz", nicht haltbar. Civey darf mit entsprechenden Sprüchen nicht mehr werben.
faz.net