Kein gesunder Boden: Das Landgericht München I verbietet Google und dem Bundesgesundheitsministerium die Kooperation. Nutzer*innen, die nach Krankheiten googeln, sollten zuerst Infoboxen sehen, die vom Gesundheitsportal des Ministeriums kommen. Dagegen hat Burda per Eilantrag geklagt, weil so das Verlagsangebot Netdoktor.de benachteiligt werde. Das Gericht gibt dem Verlag recht und bewertet die Kooperation als Kartellverstoß.
Das Ministerium hat das Portal gesund.bund.de im September 2020 gestartet. Auch der Wort & Bild Verlag mit Zeitschriften wie der "Apotheken Umschau" geht gerichtlich gegen die Kooperation vor, allerdings vor dem Landgericht Berlin. Dort steht die Entscheidung noch aus.
welt.de, faz.net, turi2.de (Background)