Landgericht Oldenburg: Energieversorger Ewe muss “taz” Fragen beantworten.

Spendet Aufklärung: Der nieder­sächsische Energie­versorger Ewe muss der "taz" Auskunft über seine Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten seit 2014 geben, urteilt das Land­gericht Olden­burg. "taz"-Redakteur Felix Zimmermann hatte geklagt, weil das Unter­nehmen die Beantwortung eines Fragen­katalogs dazu verweigert hatte. Es sah sich als nicht auskunfts­pflichtig. Dieser Ein­schätzung widerspricht das Gericht, Ewe sei eine Behörde im Sinne des Nieder­sächsischen Presse­gesetzes. Zudem bestehe an der Recherche ein öffentliches Interesse. "Mit dem Urteil hat das Gericht auch die Auskunfts­rechte von Journalisten gestärkt", schreibt die "taz" in ihrem Hausblog. Unter Ex-Ewe-Vorstands­chef Werner Brinker sollen u.a. Spenden­gelder versickert sein, sein Nachfolger Matthias Brückmann wurde 2022 wegen Untreue zu einer Haftstrafe verurteilt. (Foto: Soeren Stache / dpa / Picture Alliance)
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