Leistungsschutzrecht: Google könnte die Suche künftig drastisch einschränken.

Leistungsschutzrecht: Google wird künftig womöglich bei Suchanfragen nur noch die Überschrift und ein briefmarkengroßes Foto anzeigen, schreibt die "Zeit". Damit vermeidet die Suchmaschine anfallende Lizenzgebühren für Verleger. Laut Entwurf des Leistungsschutzrecht für Presseverleger dürfen Onlinedienste nur Bilder in einer Größe von 128x128 Pixel darstellen, Videos dürfen nicht länger als drei Sekunden sein.
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