Lese-Tipp: Hilfe gegen die legale Abmahn-Masche mit kostenlosen Fotos.

Lese-Tipp: Die "Süddeutsche Zeitung" beschreibt die einfache, aber wirksame Masche, bei der Fotograf Marco Verch im Internet kostenlose Fotos auf Plattformen wie Flickr anbietet und sie sich danach doch bezahlen lässt. Denn das jeweilige Foto muss kompliziert verlinkt werden, die Regeln dazu stehen "ein paar Klicks entfernt, etwas verborgen". Urheberrechtsanwalt Markus Kompa boxt bis zu 100 Mandant*innen pro Jahr aus Verchs Forderungen heraus – und gibt den Tipp: vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, aber bloß nicht zahlen. Die Schadenersatzforderungen seien unberechtigt, denn einen Schaden kann nur haben, wer auch sonst als Fotograf*in Lizenzen verkauft. Verchs Geschäftsmodell hingegen ist bisher legal.
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