Lese-Tipp: Ist das “Compact”-Verbot rechtswidrig?

Lese-Tipp: Die "taz" und die "Legal Tribune Online" zitieren aus der Begründung des BMI für ein Verbot des rechts­extremen "Compact"-Verlags. Während die "taz" über­zeugt ist, dass es "kein Recht auf Umsturz" gibt und zahl­reiche Beispiele für Rassismus und Anti­semitismus zitiert, ist "LTO" etwas vor­sichtiger. Das Medium stellt heraus, dass es keine eigen­ständige Prüfung zur Presse­freiheit und nur knappe Aus­führungen zur Menschen­rechts­konvention der EU gäbe.
taz.de, lto.de