Lese-Tipp: Die "taz" und die "Legal Tribune Online" zitieren aus der Begründung des BMI für ein Verbot des rechtsextremen "Compact"-Verlags. Während die "taz" überzeugt ist, dass es "kein Recht auf Umsturz" gibt und zahlreiche Beispiele für Rassismus und Antisemitismus zitiert, ist "LTO" etwas vorsichtiger. Das Medium stellt heraus, dass es keine eigenständige Prüfung zur Pressefreiheit und nur knappe Ausführungen zur Menschenrechtskonvention der EU gäbe.
taz.de, lto.de