Lindemann-Anwälte: Strafanzeigen beruhen auf Medienberichten und Social-Media-Vorwürfen.

Unbeteiligt: Das Ermittlungs­verfahren der Staats­anwaltschaft Berlin gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann gehe nicht auf Straf­anzeigen "vermeintlicher Opfer" zurück, sondern auf Anzeigen durch unbeteiligte Dritte, teilt die Kanzlei Schertz-Bergmann von Medien­anwalt Christian Schertz nach Akten­einsicht mit. Die Anzeigen stützten sich ausschließlich auf Medien­berichte und Vorwürfe in sozialen Netz­werken. Es gebe bisher "keine objektiven Beweismittel". Gegen einen Bericht des "Spiegel" strebe die Kanzlei eine einst­weilige Verfügung an. Mit einer Entscheidung sei "in den nächsten Tagen zu rechnen". YouTuberin Kayla Shxy habe zu zwei Punkten bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, ebenso der Schweizer Verlag Ringier zu einem Online-Beitrag der Boulevard-Zeitung "Blick".

Derweil veröffentlicht Schertz-Bergmann ein eigenes Gutachten zu den Hämatomen am Körper der Nordirin Shelby Lynn, deren Post die Vorwürfe gegen Lindemann ins Rollen gebracht hatte. Eine Untersuchung ihrer Fotos und Videos durch das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln lege "ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung" nahe. Es fänden sich "keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt". Die Staatsanwaltschaft Vilnius in Litauen habe das durch Lynns Anzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Lindemann eingestellt.
derstandard.de, twitter.com/schertzbergmann

(Foto: Sebastian Dammark / Gonzales Photo/ Picture Alliance)