Unbeteiligt: Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann gehe nicht auf Strafanzeigen "vermeintlicher Opfer" zurück, sondern auf Anzeigen durch unbeteiligte Dritte, teilt die Kanzlei Schertz-Bergmann von Medienanwalt Christian Schertz nach Akteneinsicht mit. Die Anzeigen stützten sich ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in sozialen Netzwerken. Es gebe bisher "keine objektiven Beweismittel". Gegen einen Bericht des "Spiegel" strebe die Kanzlei eine einstweilige Verfügung an. Mit einer Entscheidung sei "in den nächsten Tagen zu rechnen". YouTuberin Kayla Shxy habe zu zwei Punkten bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, ebenso der Schweizer Verlag Ringier zu einem Online-Beitrag der Boulevard-Zeitung "Blick".
Derweil veröffentlicht Schertz-Bergmann ein eigenes Gutachten zu den Hämatomen am Körper der Nordirin Shelby Lynn, deren Post die Vorwürfe gegen Lindemann ins Rollen gebracht hatte. Eine Untersuchung ihrer Fotos und Videos durch das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln lege "ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung" nahe. Es fänden sich "keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt". Die Staatsanwaltschaft Vilnius in Litauen habe das durch Lynns Anzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Lindemann eingestellt.
derstandard.de, twitter.com/schertzbergmann
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