Causa Lindemann: Die Anwälte von Till Lindemann setzen sich vor dem Landgericht Hamburg gegen die Berichterstattung der "Süddeutschen Zeitung" von Mitte Juli durch. Das Gericht bestätigt eine Einstweilige Verfügung, die dem Blatt eine Berichterstattung über einen mutmaßlichen Vorfall im Jahr 1996 untersagt – eine Frau hatte in der "SZ" Vergewaltigungsvorwürfe erhoben. Das Gericht urteilt, "dass keine ausreichenden Beweistatsachen" vorliegen. Im Fall der "Spiegel"-Berichterstattung von Mitte Juli, die ebenfalls durch eine Einstweilige Verfügung untersagt worden war, erhebt die Kanzlei nun Hauptklage. Gleiches gilt für Aussagen der YouTuberin Kayla Shyx. Auch gegen ein Urteil, das die Verdachtsberichterstattung der "SZ" von Anfang Juni als rechtmäßig ansieht, geht der Rammstein-Sänger in Berufung.
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