Lindemann-Anwalt erwirkt Urteil gegen “Süddeutsche” und klagt gegen “Spiegel” und YouTuberin.

Causa Lindemann: Die Anwälte von Till Linde­mann setzen sich vor dem Land­gericht Hamburg gegen die Bericht­erstattung der "Süd­deutschen Zeitung" von Mitte Juli durch. Das Gericht bestätigt eine Einst­weilige Verfügung, die dem Blatt eine Bericht­erstattung über einen mut­maßlichen Vor­fall im Jahr 1996 unter­sagt – eine Frau hatte in der "SZ" Vergewaltigungs­vorwürfe erhoben. Das Gericht urteilt, "dass keine aus­reichenden Beweis­tatsachen" vorliegen. Im Fall der "Spiegel"-Bericht­erstattung von Mitte Juli, die eben­falls durch eine Einst­weilige Verfügung unter­sagt worden war, erhebt die Kanzlei nun Haupt­klage. Gleiches gilt für Aus­sagen der YouTuberin Kayla Shyx. Auch gegen ein Urteil, das die Verdachts­bericht­erstattung der "SZ" von Anfang Juni als recht­mäßig ansieht, geht der Rammstein-Sänger in Berufung.
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