Lindemann-Kanzlei erwirkt einstweilige Verfügung gegen alle vier Folgen des NDR-Podcasts “Rammstein – Row Zero”.

Vier gewinnt: Die Anwalts­kanzlei Schertz Bergmann erwirkt für Till Lindemann weitere einstweilige Verfügungen gegen den NDR-Podcast "Rammstein - Row Zero". Das Landgericht Hamburg untersagt dem NDR, in Folge 4 den Verdacht zu erwecken, Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer als "Kaya R." bezeichneten und zu diesem Zeitpunkt bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung vorgenommen. In Folge 3 darf der Podcast nicht mehr den Verdacht erwecken, Lindemann habe während seiner Zeit als Leistungs­schwimmer in der DDR zu den gedopten Athleten gehört. Auch gegen Folge 1 und 2 gibt es bereits einst­weilige Verfügungen wegen unzulässiger Verdachts­bericht­erstattung.
presseportal.de, turi2.de (Background)