Unter Beobachtung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die linke Tageszeitung "Junge Welt" weiterhin im Verfassungsschutzbericht nennen. Das Verwaltungsgericht Berlin weist eine Klage des Verlags dagegen ab. Die Aktivitäten der Zeitung gäben "Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung", heißt es zur Begründung.
berliner-zeitung.de, jungewelt.de, turi2.de (Background)