Luke Mockridge muss Spekulationen zu Liebesbeziehungen ertragen, urteilt der BGH.

Öffentliches Interesse: Der BGH weist eine Klage von Luke Mockridge ab. Demnach muss der Comedian sich die Berichterstattung über sein Liebesleben gefallen lassen. Promis dürften sich nicht über Berichte wundern, wenn sie zuvor in Interviews oder auf Instagram mehrfach mit ihrem Verhalten selbst Anlass dazu gäben, sich mit diesem Teil ihres Privatlebens zu befassen, so das Urteil. 2018 hatte u.a. die "Bild" über einen möglichen Paar-Urlaub von Mockridge und der Podcasterin Ines Anioli spekuliert.
tagesspiegel.de