Kohl-Protokolle: Das Landgericht Köln untersagt dem Autor Heribert Schwan, Äußerungen des Altkanzlers wiederzugeben. Er muss der Witwe Maike Kohl-Richter Auskunft über seine Einnahmen daraus geben. Kohl-Richters Wunsch, auch den Verlag Random House zur Unterlassung zu verpflichten, scheitert.
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