Enterbte Entschädigung: Die Witwe von Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 1 Mio Euro, die dem Ex-Bundeskanzler kurz vor seinem Tod für das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" zugestanden wurde. Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass solche Ansprüche nicht vererbbar sind und Maike Kohl-Richter damit leer ausgeht. Ghostwriter Heribert Schwan hatte den Bestseller nach einem Streit ohne Kohls Einverständnis geschrieben.
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