Hate Watchers: Alle Landesmedienanstalten können ab jetzt Verdachtsfälle von strafbarer Hassrede an die Meldestelle ZMI beim BKA weitergeben. Bisher meldete nur die Landesanstalt für Medien NRW, wenn Inhalte mutmaßlich volksverhetzend waren oder den Holocaust leugneten. Die ZMI prüft die Fälle und gibt sie, sofern ein mutmaßlicher Verfasser auszumachen ist, an die Strafverfolgung in den Bundesländern weiter. Die Medienanstalten kümmern sich darum, die Verbreitung der Inhalte zu unterbinden.
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