Medienrechtler Tobias Gostomzyk findet auch den überarbeiteten Entwurf des Facebook-Gesetzes mangelhaft.

Facebook-Gesetz: Auch die überarbeitete Fassung von Heiko Maas' Gesetzesentwurf ist nicht verfassungskonform, findet Medienrechtler Tobias Gostomzyk. Die Risiken für die Meinungsfreiheit seien zwar gesenkt worden, die Gefahr des übermäßigen Blockierens bleibe aber. Unklar sei auch, wie die Löschungen durch die zuständige Behörde geprüft werden sollen.
welt.de, turi2.de (Background)

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