Blogger und Bürgermedien genießen den gleichen Schutz wie die Presse, haben aber auch die gleiche Sorgfaltspflicht, meint Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart. Wer geheime Dokumente an die Öffentlichkeit bringt, müsse dabei "ausreichende journalistische Sorgfalt walten" lassen.
"FAZ", S. 13 (E-Paper)