Meinung: Urteil zu vertraulichen Hintergrund-Gesprächen hilft der Presse.

Bundesbehörden müssen Journalisten mitteilen, wenn sie mit anderen Journalisten vertrauliche Hintergrundrunden organisieren, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Journalist Jost Müller-Neuhof hatte gegen den BND geklagt. Das Urteil nutze Journalisten, weil die Kontrolle staatlicher Informationspolitik eine wichtige Aufgabe von ihnen sei, schreibt die "taz". Überflüssig seien vertrauliche Gespräche trotzdem nicht, Ministerien könnten so z.B. Themen kommentieren, die ein anderes Ministerium leitet.
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