Münchner Gericht verbietet “Hängt die Grünen”-Plakate

Abgehangen: Das Landgericht München I untersagt die umstrittenen Wahlplakate der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" mit dem Aufruf "Hängt die Grünen". Die Formulierung würde zu körperllicher Gewalt aufrufen. Damit trifft das Gericht eine andere Entscheidung als die Justiz in Sachsen: Das Verwaltungsgericht Chemnitz erlaubt die Plakate, solange sie mit einem Abstand von 100 Metern zu Wahlplakaten der Grünen aufgehangen werden.
spiegel.de, turi2.de (Background)