Nach “Tagesspiegel”-Klage: Kanzleramt muss Protokolle zu Corona-Gipfeln herausgeben.


Karten auf den Tisch: Das Bundeskanzleramt muss interne Aufzeichnungen von fünf Bund-Länder-Konferenzen zu der Corona-Pandemie offenlegen, urteilt das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage des "Tagesspiegel". Vier Kurzprotokolle stammen aus dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020, das fünfte aus dem November 2020. Zu den weiteren 13 Corona-Treffen aus dem Jahr 2020 lägen laut dem Kanzleramt keine Protokolle vor.

Der "Tagesspiegel" hatte bereits Ende 2020 Zugang zu den Unterlagen beantragt. Die Bundesregierung verweigerte bisher deren Herausgabe und stufte sie als vertraulich ein. Offensichtlich hatte die Regierung befürchtet, es könne "durch entsprechende Berichterstattung eine neue und ungewollte Dynamik" in den weiteren Beratungsvorgang kommen.

Der "Tagesspiegel" argumentiert, die Protokolle aus den Anfangszeiten der Pandemie seien "bereits jetzt historische Dokumente". Zudem gebe es ein erhebliches öffentliches Interesse daran, wie sich die Regierungschefs in den damaligen Verhandlungen positioniert hätten. Das nun gefällte Urteil stärke die Informationsfreiheit und schaffe "Transparenz in der politisch wichtigen Frage, wie die Entscheidungen am Beginn der Corona-Pandemie zustande kamen", sagt Jost Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des "Tagesspiegel", zu der dpa.
tagesspiegel.de via rnd.de
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