NDR: Beschwerde zur “Tagesschau”-App vom Verfassungsgericht abgelehnt.

Tagesschau App-Logo 150NDR scheitert mit einer Verfassungsbeschwerde zur "Tagesschau"-App beim Bundesverfassungsgericht. Grund für die Nichtannahme der Beschwerde sei, dass sie nicht den Darlegungsanforderungen genüge und damit unzulässig sei, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der NDR hatte gegen das 2016 gefällte Urteil des OLG Köln geklagt, dass die App 2011 zu presseähnlich gewesen sei. Der BDZV sieht sich darin bestätigt, dass presseähnliche Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz unzulässig seien.
finanzen.net, turi2.de (Background)