NetzDG verstößt teils gegen EU-Vorschriften.

Keine Preisgabe: Das Kölner Verwaltungsgericht gibt den Eilanträgen von Google und Meta gegen das NetzDG Recht. Paragraph 3a des Gesetzes, der soziale Netzwerke verpflichtet, Hass-Beiträge ans BKA weiterzuleiten, verstoße zum Teil gegen EU-Richtlinien. Die Netzwerke sind nur in ihrem Herkunftsland verpflichtet, Informationen weiterzugeben. Google und Meta haben die Anträge bereits im Juni 2021 eingereicht, TikTok folgte im Januar mit einer Klage.
spiegel.de, taz.de, turi2.de (Background), turi2.de (Background)