Neuer Tarifvertrag erlaubt Zeitschriftenverlagen in Notlage Einsparungen beim Personal.

Zeitschriftenverlage können für einen begrenzten Zeitraum die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld reduzieren, wenn sie sich in einer nachgewiesenen wirtschaftlichen Notlage befinden. Darauf haben sich DJV und Verdi mit dem Verlegerverband VDZ geeinigt. Im Gegenzug müssen die Verlage auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten und sind aufgefordert, die Aufträge an Freie nicht zu kürzen. Der Tarifvertrag zur Beschäftigungs­sicherung gilt ab September und läuft bis Ende 2021.
djv.de, vdz.de