
Muss zahlen: Das rechtspopulistische Portal "Nius" um Julian Reichelt darf eine Transfrau nicht als Mann bezeichnen und muss 6.000 Euro Schadenersatz an sie zahlen, urteilt das Landgericht Frankfurt am Main. Das Persönlichkeitsrecht überwiege die Meinungsfreiheit, es seien teilweise persönliche Informationen über die Klägerin "zum Zwecke der persönlichen Anprangerung ausgeschlachtet" worden, so das Gericht. 2024 hatte die Betroffene schon im Eilverfahren Recht bekommen. "Nius" darf ohne ihre Zustimmung nicht mehr ihren Klarnamen und Fotos veröffentlichen.
beck.de, queer.de, turi2.de (Background)
(Foto: IMAGO / epd/ Rico Thumser)