NRW beschränkt die Gästezahl bei Privatfeiern auf 50 Personen.

NRW begrenzt als Corona-Schutzmaßnahme die Gästezahl bei Feiern im öffentlichen Raum auf 50 Personen. In sogenannten Risikogebieten, in denen es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen innerhalb einer Woche gibt, sind maximal 25 Gäste erlaubt. Im Freien dürfen sich nur noch 5 Menschen aus verschiedenen Haushalten treffen. Bei Kneipenbesuchen darf die Maske auch am Platz nicht abgelegt werden.
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