Nur wenige Bundesländer überprüfen Home-Office-Verordnung.


Keine Büro-Polizei: Der Zwang, wo möglich Home-Office zu ermöglichen, wird kaum überprüft, schreibt Christine Haas in der "Welt". Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein wollen zunächst nur Beschwerden überprüfen und abwarten. In Sachsen hält man stichprobenartige Kontrollen gar für "wenig zielführend". Begründung: Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion wisse nicht "ob in einem Unternehmen Homeoffice durchgeführt wird bzw. ob geeignete Arbeitsplätze vorhanden sind". Einzig Hamburg und Berlin kündigen auch ohne vorherige Beschwerde Kontrollen an. Hamburg besucht 200 Betriebe unangekündigt, bittet 500 um Angaben zur Home-Office-Regelung. Berlin plant pro Woche 80 Kontrollen und konzentriert sich dabei "auf Unternehmen mit Großraumbüros, Callcenter, Versicherungen, Architekturbüros sowie den Verwaltungsbereich von Unternehmenszentralen".

Wie oft sich Arbeitnehmende in Deutschland bei den zuständigen Behörden beschweren, weil ihnen nicht wie vorgesehen die Möglichkeit zum Home-Office eingeräumt wird, erhebt der Bund nicht einheitlich. Die neue Arbeitsschutzverordnung gilt seit vergangenen Mittwoch und verpflichtet Arbeitgebende, Angestellten die Arbeit aus dem Home-Office zu ermöglichen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen. Die Regel ist zunächst bis Mitte März befristet. (Foto: K. Schmitt / Fotostand / Imago Images)
"Welt" (Paid), turi2.de (Background)